Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

AG Torgau: Pflichten des Anschluss-Inhabers bei 0190-Dialern

Es gibt ein neues Urteil in Sachen 0190-Dialern:

Urteil des AG Torgau v. 03.07.2003 - Az.: 2 C 0189/033

Leitsätze:
1. Ob die Einwahl durch den Anschlussinhaber selbst, seinen Sohn oder selbsttätig durch den Rechner vorgenommen wurde, ist nicht entscheidend. Denn es dürfen nur solche Umstände berücksichtigt werden, die bei Zugang der Erklärung für die andere Seite erkennbar waren.

2. Dass es sich um eine automatische Einwahl handelte, führt zu keinem anderen Ergebnis. Auch elektronische und automatische Erklärungen sind echte Willenserklärungen. Dies gilt auch dann, wenn sie wegen einer Fehlleistung der Software abgegeben werden

3. Ausreichend für die Abgabe einer Willenserklärung und somit für das Zustandekommen eines Vertrages ist, wenn der Handelnde bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen konnte, dass sein Verhalten als Willenserklärung aufgefasst werden durfte und der andere Teil es auch tatsächlich so verstanden hat.

4. Zu den Sorfaltspflichten eines Internetusers gehört es, mit entsprechenden Programmen den Verbindungsaufbau zu überwachen und Verbindungen nur bei ausdrücklicher Freigabe aufbauen zu lassen (AG München, Urteil vom 04.09.2001, AZ: 155 C 14416/01).

Rechts-News durch­suchen

26. Juni 2026
Cannabisjungpflanzen dürfen auch in Nährlösung nicht gewerblich online verkauft werden
ganzen Text lesen
26. Juni 2026
Mehrere objektive Hinweise auf KI-Nutzung können ausreichen, damit eine Hochschule eine Abschlussarbeit mit mangelhaft bewertet.
ganzen Text lesen
25. Juni 2026
Unscharfe Luftbilder für Gebühren bleiben zulässig, solange keine konkrete Gefahr besteht, dass sie per KI nachgeschärft werden.
ganzen Text lesen
25. Juni 2026
Gewerbeverbot wegen aggressiver Gewinnspielwerbung? Das reicht nicht, wenn Verbrauchern kein direkter finanzieller Schaden entsteht.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen