Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:
Urteil des AG Velbert v. 15.08.2003 - Az.: 17 C 183/03
(Leitsatz:)
1. Es obliegt dem Netz-Betreiber konkret darzulegen und nachzuweisen, dass der Nutzer die Mehrwertdienste-Verbindung wirklich in Anspruch genommen hat.
2. Ein bloßer mit "Einzelverbindungsnachweis" überschriebener Computerausdruck reicht hierfür nicht aus.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agvelbert150803.htm
Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie unter www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen. Das Portal betreibt die Kanzlei Dr. Bahr.