Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Frankfurt: Speicherpflicht bei Anonymizer-Dienst AN.ON rechtswidrig

Das LG Frankfurt (Urt. v. 15.09.2003 - 5/6 Qs 47/03) hat in einem schon länger schwelenden Verfahren (vgl. <die Kanzlei-Infos a href="http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20030819155927.html" target="_blank">v. 19.08.2003 und v. 03.09.2003) nunmehr endgültig entschieden, dass es für die vom Bundeskriminalamt (BKA) begehrte Aufzeichnung von Telekommunikationsdaten im Rahmen des Anonymizer-Dienst AN.ON (http://anon.inf.tu-dresden.de) keine Rechtsgrundlage gibt.

Eine aktuelle Pressemitteilung von den Betreibern gibt es unter http://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/presse/anonip3.htm.

Zugleich hat AN.ON einen ausführlichen Bericht über die gesamten Ereignisse zusammengestellt. Er ist insbesondere deswegen interessant, weil er von den ersten Kontaktversuchen durch das BKA bis hin zu den gerichtlichen Entscheidungen alles feinsäuberlich auflistet. Der Bericht ist hier downloadbar.

Über die Beschwerde gegen die richterliche Beschlagnahme-Verfügung (vgl. die Kanzlei-Info v. 03.09.2003) wurde noch nicht entschieden.

Rechts-News durch­suchen

20. Mai 2025
Online-Shops müssen Einschränkungen wie Bonitätsprüfungen bei "Kauf auf Rechnung" von Anfang an klar und transparent offenlegen.
ganzen Text lesen
20. Mai 2025
Ein Anbieter von Zweitmarkt-Tickets darf das Widerrufsrecht im Onlinehandel nicht pauschal ausschließen, da er keine eigenen Veranstaltungskapazitäten…
ganzen Text lesen
19. Mai 2025
Google darf bei der Kontoerstellung keine personenbezogenen Daten ohne freiwillige und informierte Zustimmung der Nutzer verarbeiten.
ganzen Text lesen
16. Mai 2025
Eine Bank muss nach Kreditkartenbetrug nicht zahlen, wenn der Kunde grob fahrlässig eine SMS-TAN an Dritte weitergegeben hat.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen