Das Europäische Parlament hat - nach langen Auseinandersetzungen schon im Vorwege (vgl. dazu die Kanzlei-Info v. 24.06.2003) - in seiner Sitzung am 24. September 2003 in erster Lesung über Änderungsvorschläge zum Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen abgestimmt.
Bei einer zu weitgehenden Patentierbarkeit befürchten Kritiker vor allem, dass sich ein mächtiges Kartell von Wirtschaftsunternehmen entwickelt, dass dann die Rechte- und Nutzungsvergabe und somit den weltwelten Softwarehandel kontrolliert.
Ausführliche Hintergrund-Informationen finden sich hier und hier (englisch). In deutscher Sprache ist diese Seite empfehlenswert.
Der Verein "Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur"(FFII) kommentiert die aktuelle Abstimmung wie folgt:
"In der Abstimmung (...) hat das Europäische Parlament die Richtlinie über "Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen" mit einer Reihe von Änderungsanträgen angenommen, welche deutlich die Nicht-Patentierbarkeit von Programm- und Geschäftslogik unterstreicht, und freie Veröffentlichung sowie Interoperabilität sichert."
Die offizielle Stellungnahme des Bundesjustizministeriums gibt es hier.
Es bleibt abzuwarten, welche praktische Relevanz die neuen Regelungen bekommen (werden).