Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Frankfurt: Verbindungspreis-Anzeige bei Online-Mehrwertdienst

Das LG Frankfurt a.M. (Urt. v. 3. September 2003 - Az.: 2/6 O 141/03) hatte darüber zu entscheiden, ob ein Online-Mehrwertdienst verpflicht ist, einen fortlaufenden Verbindungspreis anzuzeigen oder ob es ausreicht, den Minutenpreis anzugeben.

Kern der rechtlichen Auseinandersetzung ist § 5 PreisangabenVO (PAngV).

Diese Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Regelung der Rahmenbedingungen für Informations- und Kommunikationsdienstleistungen vom 22.07.1997 in die PAngV eingefügt. In der Gesetzesbegründung heißt es dazu, dass nach der bisherigen Gesetzeslage der Anbieter lediglich Vorhabhinweise auf den Preis je Zeit- oder Recheneinheit geben müsse. Der sich im Zuge der Inanspruchnahme der Leistung tatsächlich ergebende Preis werde jedoch nicht transparent. Diese, sich aus der Weiterentwicklung der Angebotsformen im Hinblick auf die Verbraucherinformation ergebende Regelungslücke sollte mit der Ergänzung § 5 Abs. 1 S.4 PAngV geschlossen werden (vgl. BR Drs. 966/96, S.51).

Die Frankfurter Richter haben demnach der Klage stattgegeben und festgestellt, dass ein Online-Mehrwertdienste-Betreiber verpflichtet ist, fortlaufendend die angefallenen Verbindungspreise anzuzeigen, so dass der Nutzer sich jederzeit informieren kann, welche Entgelte bislang angefallen sind.

Rechts-News durch­suchen

24. April 2025
Ein Teil des Lohns für einen Arbeitnehmer darf in Ether gezahlt werden, wenn das im Interesse des Arbeitnehmers liegt.
ganzen Text lesen
23. April 2025
Beleidigt ein Künstler Dritte in einem Musik-Video, dürfen daraus erzielte Streaming-Einnahmen strafrechtlich eingezogen werden.
ganzen Text lesen
23. April 2025
Eine 48-monatige Vertragslaufzeit für einen Radio-Werbevertrag im B2B-Bereich ist zulässig. Unwirksam ist hingegen die Pflicht zur vollständigen…
ganzen Text lesen
22. April 2025
Online-Shops müssen klar mitteilen, ob ein Widerrufsrecht besteht. Abstrakte Formulierungen ("Wenn Sie ein Verbraucher sind...") reichen nicht aus.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen