Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:
Urteil des AG Elmshorn vom 30.07.2003 - Az.: 59 C 19/03
(Leitsätze:)
1. Ein Telefonanschluss-Inhaber, der das wegen eines (vermeintlichen) Dialers zuviel gezahlte Entgelt zurückfordert, muss darlegen und beweisen, dass kein Vertrag zustande gekommen ist. Etwaige Unklarheiten gehen aus Gründen der Beweislast zu seinen Nachteilen.
2. Lediglich im umgekehrten Falle, wenn der Netz-Betreiber das Entgelt einklagt und insoweit die Rollen dann vertauscht wären, trifft den Netz-Betreiber die Beweislast.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agelmshorn300703.htm
Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie unter www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen. Das Portal betreibt die Kanzlei Dr. Bahr.