Das Innenministerium von Baden-Württemberg schickt diese Tage an Webseiten-Betreiber einen mehrseitigen Fragebogen zum Online-Datenschutz.
Die Beamten wollen damit überprüfen, ob sich der jeweilige Anbieter gemäß den datenschutzrechtlichen Vorschriften entsprechen rechtskonform verhält.
Inhaltlich geht es vor allem um den Einsatz von Cookies (Einsatz, Dauer, Unterrichtung), um die Nutzung und Speicherung von personenbezogenen Daten (Datenarten, also Bestands- oder Nutzungsarten) und die mögliche Übermittlung dieser Daten an Dritte.
Webseiten-Betreiber seien die Aufsätze von RA Dr. Bahr "Die 7 rechtlichen Todsünden bei der Gestaltung und Entwicklung von Webseiten" und IP-Speicherung durch Webseiten-Betreiber rechtlich zulässig? empfohlen.