Die Kanzlei-Infos v. 02.10.2003 hatten ja schon über das fragwürdiges MP3-Urteil des LG München berichtet.
Nun stellt Florian Rötzer in seinem Telepolis-Artikel neue Fragen zur Nachweisbarkeit von P2P-Tauschbörsen: So haben sich bei der Ermittlung der Person mehrere evidente Fehler eingeschlichen. Es wurde eine Person ermittelt, die bloss einen Apple-Computer besitzt, mit dem aber die betreffende Tauchbörse nicht genutzt werden kann.
Zeitgleich ist der Artikel eines anonymen Autors aufgetaucht ("Entrapment: Incriminating Peer to Peer Network Users") (PDF, 73 KB), der behauptet, dass eine zweifelsfreie Feststellung des jeweiligen Tauschbörsen-Nutzers aus technischen Gründen schon nicht machbar sei.
Diese Ansicht wird auch von Experten-Seite geteilt.
Es bleibt abzuwarten, ob sich auch die Gerichte dieser Meinung anschliessen werden.