Urteil des AG Geldern vom 24.8.2000 - Az.: 17 C 159/00
(Leitsatz:)
Legt der Netzbetreiber keine technische Überprüfung nach § 16 TKV vor, trotzdem der Kunde diese verlangt, hat er keinen Anspruch auf Zahlung der angefallenen Telefon-Entgelte.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/aggeldern290800.htm
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