Schon im März 2003 hatte die FDP eine Kleine Anfrage zu den Telefon-Überwachungen in Deutschland gestellt (15/598). Siehe hierzu auch die beiden (kostenpflichtigen) Aufsätze bei Spiegel-Online: "3/4 aller Lauschangriffe rechtswidrig?" und "Abhören in Deutschland".
Jüngst hatte die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sich in einer Stellungnahme klar für eine Neuordnung der Telekommunikations-Überwachung ausgesprochen.
Nun hat die FDP einen aktuellen Gesetzesentwurf (15/1583) vorgelegt. Dabei geht es vor allem um:
- gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung und Dauer einer Telefonüberwachung in § 100a StPO zu konkretisieren.
- zu prüfen, welche der in § 100a StPO genannten Taten aus dem Straftatenkatalog gestrichen werden können
- sicherzustellen, dass § 101 StPO in der Praxis Anwendung findet und der von einer Telefonüberwachung Betroffene auch tatsächlich von der Überwachung nach deren Abschluss informiert wird