Die Polizei Bochum berichtet in ihrer aktuellen Pressemitteilung über die Festnahme eines 27-jährigen Mannes, der in dringendem Verdacht steht, in über 1.500 Online-Betrugs-Fällen einen Gesamtschaden von ca. 200.000,- Euro hervorgerufen zu haben.
Zunächst sorgte der Täter durch vorgetäuschte Verkäufe dafür, dass er "gute Bewertungen" bekam. Anschließend bot er unter einer Vielzahl von Benutzernamen verschiedene Waren an und verkaufte diese auch. Er kassierte das Geld im vorwege, lieferte aber nie die Ware.
Es handelt sich hierbei um keinen Einzelfall wie die Verurteilung eines anderen eBay-Betrügers im April diesen Jahres vor dem LG Braunschweig zeigt (vgl. die Kanzlei-Info v. 15.04.2003).
Nach einer aktuellen Umfrage der Zeitschrift CHIP sind knapp 50% der Personen, die an Online-Auktionen teilnehmen, unzufrieden (vgl. die Kanzlei-Info v. 08.08.2003). Bei 17% kam die bestellte Ware gar nicht an, gefolgt von 13%, bei denen die Ware nicht der Beschreibung entsprach. Gefolgt von "Ware kam zu spät" (12%) und "Ware war defekt" (7%). Aufhorchen lässt vor allem die Tatsache, dass 1/5 der Ersteigerer die gewünschte Ware nie erhalten hat. Es wäre sicherlich falsch, diese Zahl allesamt als Betrugsfälle ansehen zu wollen, da durchaus auch andere Gründe für eine Nichtlieferung bestehen können (Höhere Gewalt, Verlust bei Transport usw.). Es bedeutet aber in letzter Konsequenz, dass 20% der Käufer nicht den eigentlich gewollten Gegenstand erhalten. Eine außerordentlich hohe Rate, die es so im Offline-Bereich nicht gibt.
Die Polizei Bochum rät daher zutreffend bei mittel- oder hochpreisigen Produkten das Treuhandkonto des jeweiligen Online-Auktions-Hauses zu benutzen, um derartige Betrügereien auszuschließen.
Zu den rechtlichen Problemen bei Online-Auktionen hat RA Dr. Bahr eine eigene Rechts-FAQ erstellt, die hier einsehbar ist.