Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:
Urteil des AG Forchheim vom 15.10.2003 - Az.: 72 C 392/03
(Leitsätze:)
1. Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung.
2. Gemäß dem Grundsatz von Treu und Glauben gelten die Bestimmungen des zum 15.08.2003 in Kraft getretenen 0190-Reformgesetzes auch für Sachverhalte vor diesem Zeitpunkt.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agforchheim151003.htm
Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie unter www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen. Das Portal betreibt die Kanzlei Dr. Bahr.