Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

Dialer & Recht: Erstes Maßnahmen-Paket zur Dialer-Rechtssicherheit

Dialer & Recht: Erstes Maßnahmen-Paket zur Schaffung von Rechtssicherheit bei Dialern

Wie bereits in der Pressemitteilung vom 28. Oktober 2003 mitgeteilt, haben wir uns bei Dialer & Recht entschieden, erstmals mit öffentlich nachvollziehbaren Prüfungsabläufen die Schaffung von Rechtssicherheit und von allgemeingültigen Standards zu fördern.

Dies soll durch Prüfung, Verbesserung und Bestätigung der Rechtmäßigkeit von Dialern geschehen, um auf diese Weise dem Missbrauch entgegenzuwirken.

Um das Ziel zu erreichen, war die Schaffung von Transparenz unsere erste Forderung. Dies hat die Fa. Mainpean inzwischen umgesetzt. Unter der öffentlichen Web-Adresse http://mainpean.de/v2/content/content.php?what=aktuell.vs.history sind nun ab sofort alle Veränderungen der Dialer-Software für jedermann frei einsehbar.

Daneben haben wir ein erstes, umfangreiches Maßnahmen-Paket zur Schaffung von Rechtssicherheit aufgestellt. Die Maßnahmen im einzelnen sind unter der Web-Adresse http://mainpean.de/v2/content/content.php?what=aktuell.vs.massnahmen für jedermann frei einsehbar. Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen hat die Fa. Mainpean inzwischen begonnen.

Für die Zukunft sind weitere Verbesserungen geplant, über die wir fortlaufend berichten werden.

Quelle: Pressemitteilung Dialer & Recht, 10. November 2003
Diese Pressemitteilung zum Download

Rechts-News durch­suchen

17. April 2026
Das Gericht weist die Klage gegen die Rabatte in der Penny-App ab, weil keine Benachteiligung älterer oder behinderter Menschen vorliegt.
ganzen Text lesen
17. April 2026
Die Klausel des Streamin-Anbieters, wonach eine Kündigung erst nach Verbrauch des Gutscheinguthabens wirkt, benachteiligt Kunden und ist unwirksam.
ganzen Text lesen
15. April 2026
Die Dienstleistung, rechtswidrige Google-Bewertungen löschen zu lassen, ist eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung. Ohne entsprechende…
ganzen Text lesen
13. April 2026
Ein Online-Shop darf für Online-Gutscheine keine zusätzliche Systemgebühr verlangen und muss den Gesamtpreis klar angeben.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen