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AG Göttingen: Neues 0190-Dialer-Urteil

Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:

Urteil des AG Göttingen vom 30.09.2003 - Az.: 24 C 173/03 (H)

(Leitsätze:)
1. Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung.

2. Angesichts der ständig steigenden Missbräuche mit den 0190-Nummern und unter Berücksichtigung des Verbraucherschutzes ist der Netzbetreiber verpflichtet, dem Telefon-Kunden Klarheit zu schaffen und missbräuchliche Nutzungen durch entsprechende Aufklärung und Rechnungslegung zu vermeiden.

http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/aggoettingen300903.htm

Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie unter www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen. Das Portal betreibt die Kanzlei Dr. Bahr.

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