Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:
Urteil des AG Göttingen vom 30.09.2003 - Az.: 24 C 173/03 (H)
(Leitsätze:)
1. Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung.
2. Angesichts der ständig steigenden Missbräuche mit den 0190-Nummern und unter Berücksichtigung des Verbraucherschutzes ist der Netzbetreiber verpflichtet, dem Telefon-Kunden Klarheit zu schaffen und missbräuchliche Nutzungen durch entsprechende Aufklärung und Rechnungslegung zu vermeiden.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/aggoettingen300903.htm
Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie unter www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen. Das Portal betreibt die Kanzlei Dr. Bahr.