Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:
Urteil des AG Elmshorn vom 21.08.2003 - Az.: 59 C 119/03
(Leitsatz:)
Ein Telefonanschluss-Inhaber, der selber als Kläger auftritt und eine Rückzahlung begehrt, ist dafür beweispflichtig, dass zwischem ihm und dem Netz-Betreiber kein Vertrag zustande gekommen ist.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agelmshorn210803.htm
Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie unter www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen. Das Portal betreibt die Kanzlei Dr. Bahr.