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Kategorie: Allgemein

Vier neue 0190-Dialer-Urteile

Es gibt 4 neue Urteil in der Dialer-Problematik:

I. Urteil des AG Krefeld vom 11.11.2003 - Az.: 79 C 145/03

(Leitsätze:)
1. Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung.

2. Führt der Netz-Betreiber trotz Aufforderung durch den Telefon-Kunden keine technische Überprüfung nach § 16 TKV durch bzw. legt diese Unterlagen dem Telefonkunden nicht vor, kommt der grundsätzliche Anscheinsbeweis für die Richtigkeit einer Telefonrechnung nicht zum Zuge.

http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agkrefeld111103.htm


II. Urteil des AG Krefeld vom 30.10.2003 - Az.: 72 C 58/03

(Leitsätze:)
1. Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung.

2. Allein die Verpflichtung der Inhalt-Anbieter auf den Verhaltenskodex der Freiwilligen Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V. besagt nichts über die Einhaltung der Verpflichtung durch die entsprechenden Anbieter. Auch ein pauschales Verweisen auf die Tatsache, dass eine Veröffentlichung des Tarifs im Amtsblatt der Regulierungsbehörde erfolgt sei, ist dies nicht ausreichend.

http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agkrefeld301003.htm


III. Urteil des AG Elmshorn vom 05.08.2003 - Az.: 51 C 93/03


(Leitsätze:)
1. Ein Telefonanschluss-Inhaber, der selber als Kläger auftritt und die Rückzahlung seines Entgeltes verlangt, ist hierfür beweispflichtig.

2. Ein Abrechnungssystem nach § 5 TKV indiziert die Richtigkeit einer Telefon-Rechnung.

3. Die Auffassung des LG Nürnberg (Urt. v. 20.02.2003 - Az: 11 S 8162/02), dass der Netz-Betreiber für die Nennung des Entgeltbetrages und die Erbringung der Leistung beweispflichtig ist, findet keine Stütze im Gesetz.

http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agelmshorn050803.htm


IV. Urteil des AG Bonn vom 16.10.2003 - Az.: 14 C 194/03

(Leitsatz:)
Beantragt ein Telefonanschluss-Inhaber bei Vertragsabschluß eine verkürzte Rufnummern-Speicherung, ist der Netz-Betreiber weder technisch in der Lage noch berechtigt, eine Speicherung der vollständigen Rufnummern vorzunehmen.

http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agbonn161003.htm


Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie unter www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen. Das Portal betreibt die Kanzlei Dr. Bahr.

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