Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:
Urteil des AG Siegburg vom 19.11.2003 - Az.: 5 a C 242/03
(Leitsätze:)
1. Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung.
2. Eine Zertifizierung der "Abrechnung von TK-Dienstleistungen einschließlich Mehrwertdienstleistungen gemäß § 5 TKV" nach DIN ISO 9001:2000 ist nicht ausreichend, um die Nachweispflicht nach § 16 Abs.3 TKV zu erfüllen.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agsiegburg191103.htm
Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie unter www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen. Das Portal betreibt die Kanzlei Dr. Bahr.