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Kategorie: Allgemein

Blog-Kommentar berufsrechtlich unzulässig?

Der Rechtsanwalts-Kollege Udo Vetter, Betreiber des Web-Blogs http://udoslive.blogspot.com, weist in seiner neuesten Info auf eine Auseinandersetzung mit einer Rechtsanwältin hin.

Die Rechtsanwältin moniert, dass die Kommentar-Funktion des Blogs gegen anwaltliches Standesrecht verstieße, da es angeblich die Möglichkeit eröffne, anerkennende Äußerungen über die berufliche Tätigkeit des die Homepage betreibenden Rechtsanwalts zu verbreiten und damit die Grenzen einer sachlichen Darstellung überschreitet.

Sie beruft sich dabei ausdrücklich auf die "Gästebuch"-Entscheidung des OLG Nürnberg (Urt. v. 23.03.1999 - Az.: 3 U 3977/98) und den Beschluss des BVerfG (Beschl. v. 11.09.2001 - Az.: 1 BvR 2265/00 Anwaltswerbung) zu werblichen Aussagen auf einer Internetseite.

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