Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:
Urteil des AG Kempen vom 13.11.2003 - Az.: 11 C 178/03
(Leitsätze:)
1. Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung.
2. Eine Beweislastumkehr zu Lasten des Telefonkunden tritt insbesondere dann nicht ein, wenn im außergerichtlichen Schriftverkehr sich widersprechende Einzelverbindungsnachweise vorgelegt wurden.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agkempen131103.htm
Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie unter www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen. Das Portal betreibt die Kanzlei Dr. Bahr.