Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:
Urteil des AG Heidelberg vom 11.12.2003 - Az.: 23 C 500/03
(Leitsätze:)
1. Klagt ein Telefonanschluss-Inhaber auf Rückahlung bereits entrichteter Telefon-Entgelte, ist der Netz-Betreiber für das Zustandekommen des Vertrages beweispflichtig.
2. Diese Beweispflicht ergibt sich u.a. daraus, dass der Netz-Betreiber auch bei nur verkürzter Rufnummern-Speicherung zur Vorlage der vollständigen Rufnummer verpflichtet ist.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agheidelberg111203.htm
Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie unter www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen. Das Portal betreibt die Kanzlei Dr. Bahr.