Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:
Urteil des AG Oldenburg vom 11.12.2003 - Az.: E1 C 1096/03 (XX)
(Leitsätze:)
1. Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung.
2. Angesichts des erheblichen Missbrauchs von Dialern und vor dem Hintergrund, dass ein Internet-Verbindungsaufbau ohne Wissen und Wollen des Kunden möglich ist, ist die Beweistlastumkehr, die bei Sprachkommunikations-Dienstleistungen in der Rechtsprechung angewendet wird, auf diese Fälle nicht übertragbar.
3. Dem Telefon-Kunden ist es nicht zuzumuten, Schutzvorkehrungen gegen die ungewollte Installation von Dialern auf seinem Rechner zu treffen.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agoldenburg111203.htm
Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie unter www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen. Das Portal betreibt die Kanzlei Dr. Bahr.