AG Oldenburg: Neues 0190-Dialer-Urteil

23.12.2003

Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:

Urteil des AG Oldenburg vom 11.12.2003 - Az.: E1 C 1096/03 (XX)

(Leitsätze:)
1. Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung.

2. Angesichts des erheblichen Missbrauchs von Dialern und vor dem Hintergrund, dass ein Internet-Verbindungsaufbau ohne Wissen und Wollen des Kunden möglich ist, ist die Beweistlastumkehr, die bei Sprachkommunikations-Dienstleistungen in der Rechtsprechung angewendet wird, auf diese Fälle nicht übertragbar.

3. Dem Telefon-Kunden ist es nicht zuzumuten, Schutzvorkehrungen gegen die ungewollte Installation von Dialern auf seinem Rechner zu treffen.

http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agoldenburg111203.htm

Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie unter www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen. Das Portal betreibt die Kanzlei Dr. Bahr.