Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:
Urteil des AG Krefeld vom 30.12.2003 - Az.: 79 C 484/03
(Leitsätze:)
1. Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung.
2. Fehlt die technische Überprüfung nach § 16 TKV, so greift kein Anscheinsbeweis zugunsten des Netz-Betreibers.
3. Durch Vorlage eines Prüfzertifikats im Sinne des § 5 TKV zur Qualitätssicherung genügt ein Netz-Betreiber nicht den Anforderungen an eine Einzelfallprüfung nach § 16 TKV.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agkrefeld301203.htm
Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie unter www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen. Das Portal betreibt die Kanzlei Dr. Bahr.