Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:
Urteil des AG Fürstenfeldbruck vom 12.12.2003 - Az.: 2 C 1386/03
(Leitsätze:)
1. Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung.
2. Dieser Beweispflicht wird nur genüge getan, wenn der Netz-Betreiber darlegt, wie und unter welchen Umständen der Telefon-Kunde über die Geschäftsbedingungen des Mehrwertdienste-Anbieters informiert wurde.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agfuerstenfeldbruck121203.htm
Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie unter www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen. Das Portal betreibt die Kanzlei Dr. Bahr.