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AG Villingen-Schwenningen: Neues 0190-Dialer-Urteil

Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:

Urteil des AG Villingen-Schwenningen vom 10.11.2003 - Az.: 5 C 474/03

(Leitsätze:)
1. Aufgrund einer Einzelverbindungsübersicht durch den Netz-Betreiber, die auf automatischen Gebührenerfassungseinrichtungen basiert, ist ein Beweis des ersten Anscheins für die Richtigkeit der Telefonrechnung gegeben.

2. Um diesen Anscheinsbeweis zu erschütteren, bedarf es eines substantiierten Vortrages des Telefon-Kunden.

http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agvillingenschwenningen101103.htm

Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie auf unserem Internet-Portal www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen.

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