Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:
Urteil des AG Villingen-Schwenningen vom 10.11.2003 - Az.: 5 C 474/03
(Leitsätze:)
1. Aufgrund einer Einzelverbindungsübersicht durch den Netz-Betreiber, die auf automatischen Gebührenerfassungseinrichtungen basiert, ist ein Beweis des ersten Anscheins für die Richtigkeit der Telefonrechnung gegeben.
2. Um diesen Anscheinsbeweis zu erschütteren, bedarf es eines substantiierten Vortrages des Telefon-Kunden.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agvillingenschwenningen101103.htm
Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie auf unserem Internet-Portal www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen.