Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:
Urteil des AG Würzburg vom 06.08.2003 - Az.: 11 C 745/03:
(Leitsätze:)
1. Allein der Einzelverbindungsnachweis ist kein Anscheinsbeweis für den Nachweis der erbrachten Leistung.
2. Keine Beweislastumkehr durch "Einwendungsklausel" auf der Telefonrechnung.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agwuerzburg060803.htm
Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie auf unserem Internet-Portal www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen.