Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:
Urteil des AG Dorsten vom 20.01.2004 - Az.: 8 C 293/03:
(Leitsatz:)
1. Der Computernutzer ist verantwortlich für unbemerkt installierte Dialer auf dem eigenen PC. Der Verbindungsaufbau muß überwacht werden.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agdorsten20012004.htm
Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie auf unserem Internet-Portal www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen.