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SMS-Fahndung verfassungswidrig?

Seit kurzem bietet das Bundeskriminalamt (BKA) jedem Bürger die Möglichkeit an, polizeiliche Fahndungsmeldungen per SMS zu erhalten, nämlich unter sms-fahndung.de, vgl. auch die Kanzlei-Info v. 17.02.2004.

Nun erklärt der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin in einer Pressemitteilung, diese SMS-Fahndung für verfassungswidrig:

"Mertin betonte, Schilys Pläne entsprächen dem Trend der letzten Jahre, dem BKA aber auch anderen Bundesbehörden zu Lasten der Länder und ohne verfassungsrechtliche Grundlage mehr Macht zu verleihen. Ohne originäre eigene Zuständigkeit zur Fahndung und ohne Einbindung der für die Strafverfolgung zuständigen Justiz habe Schily diese auch in Polizeikreisen umstrittene Fahndungsmethode entwickelt."

Grund der Auseinandersetzung ist der förderalistische Aufbau der Bundesrepublik. Um die Verletzung eines Grundrechts geht es bei der Auseinandersetzung dagegen nicht.

Nach Art. 74 Abs.1 Nr.1 GG hat der Bund die Kompetenz zur Gesetzgebung auf dem Gebiet des Strafrechts. Der Bereich des Polizeirechts dagegen obliegt den Ländern (Art. 70 Abs.1 GG).

Dazu Mertin:

"In einer Zeit, in der wir in Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern eine Reform des Föderalismus anstreben, sind die Bestrebungen Schilys kontraproduktiv. Erhebliche Ausweitungen der Zuständigkeiten des BKA sind Eingriffe in die von der Verfassung gewährleisteten Kompetenzen der Länder."

Der Justizminister verweist dabei auf ein Urteil des BVerfG aus dem Jahre 1998 (Urt. v. 28.1.1998 - Az.: 2 BvF 3/92), bei dem das höchste deutsche Gericht entschied, dass der Bund in nur eng begrenzten Fällen entsprechende Kompetenzen hat.

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