Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:
Urteil des AG Achim vom 14.10.2003 - Az.: 8 C 293/03:
(Leitsatz:)
Es ist eine Obliegenheit des Telefonnutzers, Einwendungen gegen eine falsche Telefonrechnung zu erheben.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agachim14102003.htm
Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie auf unserem Internet-Portal www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen.