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Preisangabe bei Dialern: Interview mit VBZ Berlin

Die Verbraucherzentrale Berlin (VBZ Berlin) hat vor kurzem beim LG Mannheim (Beschl. v. 12. Februar 2004 - Az. 7 O 47/04) eine einstweilige Verfügung gegen den Betreiber der Webseite www.referate.ag erwirkt, vgl. die Kanzlei-Info v. 22.02.2004.

Begründung der VBZ Berlin:
"Besonders infam sind solche Angebote, in denen insbesondere Kinder und Jugendliche über Suchmaschinen auf solche Seiten gelockt werden, die ihnen Hilfe für Hausaufgaben versprechen. Hier versuchen die Anbieter, die Unerfahrenheit der Jugendlichen auf äußerst verwerfliche Weise auszunutzen und ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen." Siehe hierzu auch die Pressemitteilung der VBZ Berlin.

Aus der Verfügung wird nicht ersichtlich, gegen welche Rechtsvorschriften angeblich verstoßen worden sein soll. Wichtig anzumerken ist dabei, dass es sich um eine einstweilige Verfügung handelt, die ohne Anhöhrung der Gegenseite erlassen wurde. D.h. die Gegenseite hat die Möglichkeit Widerspruch einzulegen, so dass über diese Verfügung mündlich verhandelt und über deren Aufrechterhaltung bzw. Aufhebung entschieden wird. Dies hat die Gegenseite inzwischen getan.

Die ganze Problematik betritt absolutes Neuland. Es ist unklar, ob die einzelnen Webmaster einer Preisauszeichnungspflicht auf den eigenen Seiten unterliegen. Oder ob es ausreichend ist, vor dem eigentlichen Bezug des Dialers auf den Preis hinzuweisen, was gängige Praxis bei allen Dialer-Herstellern ist.

Insgesamt ist das Vorgehen der VBZ Berlin - aus juristischer Sicht - kritikbedürtig. Denn inzwischen wurden ein Dutzend Webmaster abgemahnt. Der absolut allgemein gehaltenen Abmahnung liegt die o.g., nicht anonymisierte (!) Entscheidung des LG Mannheim bei. Die VBZ Berlin stützt sich somit bei ihrem - berechtigten oder unberechtigten - Begehren lediglich auf eine nicht rechtskräftige, nur im einstweiligen Rechtsschutz ergangene Entscheidung.

Dialerschutz.de hat nun ein Interview mit der VBZ Berlin zu dieser aktuellen rechtlichen Auseinandersetzung geführt, das hier online nachgelesen werden kann.

Leider lässt das Interview viele Fragen offen. Z.B., warum die VBZ nicht zuerst einen einzigen Musterprozess führt und eine rechtskräftige Entscheidung abwartet, bis sie zahlreiche weitere Abmahnungen betreibt. Dann wüßten alle Beteiligten, an welche Regelungen sie sich zu halten hätten. Wie die VBZ gerade zur Auswahl dieser 12 Seiten gekommen ist. Und - wenn man dieser Rechtsansicht ist - warum man nach Jahren der Existenz erst heute gegen diese Art von Dialer-Webseiten vorgeht.

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