Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:
Urteil des AG Jena vom 15.10.2003 - Az.: 28 C 615/03:
(Leitsätze:)
1. Verbraucher ist beweispflichtig für unbewußten Verbindungsaufbau mittels eines Dialers
2. Der die Dienste in Anspruch nehmende Teilnehmer ist für die Sicherheit des eigenen Rechners und den Schutz vor illegalen Dialern genauso selbst verantwortlich, wie er sich selbst vor Computerviren, Würmern und Trojanern schützen muss.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agjena15102003.htm
Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie auf unserem Internet-Portal www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen.