Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:
Urteil des AG Braunschweig vom 11.02.2004 - Az.: 113 C 5320/03 :
(Leitsatz:)
Es besteht eine detailierte Darlegungspflicht, welche Leistung in Anspruch genommen wurde und welche Vergütungsvereinbarung getroffen wurde.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agbraunschweig11022004.htm
Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie auf unserem Internet-Portal www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen.