Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:
Urteil des AG Rockenhausen vom 18.02.2004 - - Az.: 2 C 859/03:
(Leitsatz:)
1. Darlegungs- und Beweislast des Anbieters für Vertragsschluss
2. Entgelt von mehr als 4 Euro pro Minute für Telefondienstleistung ist sittenwidrig hoch.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agrockenhausen18022004.htm
Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie auf unserem Internet-Portal www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen.