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Kategorie: Allgemein

AG Rockenhausen: Neues 0190-Dialer-Urteil

Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:

Urteil des AG Rockenhausen vom 18.02.2004 - - Az.: 2 C 859/03:

(Leitsatz:)
1. Darlegungs- und Beweislast des Anbieters für Vertragsschluss

2. Entgelt von mehr als 4 Euro pro Minute für Telefondienstleistung ist sittenwidrig hoch.

http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agrockenhausen18022004.htm

Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie auf unserem Internet-Portal www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen.

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