Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

DJV für Online-Auftritte von ARD und ZDF

Erst vor kurzem hat der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e.V. (VPRT) erklärt, die Ausweitung der öffentlich-rechtlichen Angebote (ARD und ZDF) im mobilen Dienstebereich sei rechtswidrig, da sie eine unzulässige Wettbewerbsverzerrung darstelle, vgl. die Kanzlei-Info v. 25.03.2004.

Nun hat der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) mit einer aktuellen Pressemitteilung reagiert.

Nach Ansicht des DJV sind die Online-Auftritte Teil des Informationsauftrages der Öffentlich-Rechtlichen.

Wörtlich: "„Wer den Rundfunkanstalten das Recht abspricht, ihre Inhalte auch im Internet zu präsentieren, will sie beschädigen.“

Ein überzeugender und informativer Auftritt im Internet gehöre heute selbstverständlich zum Informationsangebot eines Fernsehsenders. Eine Begrenzung auf 0,3 Prozent der Anstaltsaufwendungen, wie sie die VPRT verlange, sei eine unverhältnismäßige Beschränkung der Sender und deswegen nicht hinnehmbar, so der DJV.

Rechts-News durch­suchen

29. Mai 2026
Käufer bleiben auf dem Schaden sitzen, wenn sie eine manipulierte Rechnung bezahlen. Eine einfache Transportverschlüsselung reicht für die Übersendung…
ganzen Text lesen
28. Mai 2026
Eigentümer darf Online-Innenfotos eines Maklers ohne Zustimmung verbieten.
ganzen Text lesen
28. Mai 2026
Ein Teleshopping-Sender hat keinen Anspruch auf Aufnahme in die Public-Value-Liste, weil sein Programm die gesetzlichen Vielfaltkriterien nicht…
ganzen Text lesen
27. Mai 2026
Wer eine Erbpachtwohnung online verkauft, muss Restlaufzeit und Erbbauzins klar im Inserat angeben.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen