Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

Durchsuchung bei mehrereren Klingeltöne-Anbietern

Die Financial Times Deutschland berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf am Dienstag die Räume eines Internet-Providers und mehrerer Klingeltöne-Anbieter durchsucht hat.

Der Vorwurf lautet auf Verdacht von Urheberrechtsverletzungen und Abrechnungsbetrug. Die Strafverfolgungsbehörde erklärte, noch ganz am Anfang der Ermittlung zu stehen. Insofern ist vollkommen offen, ob die aktuellen Vorwürfe begründet sind oder sich später als haltlos herausstellen.

Das Marktpotenzial für Logos und Klingeltöne ist groß. Auf dem europäischen Markt wird das Gesamtvolumen auf ca. 1,45 Mrd. US-Dollar geschätzt. Eine Studie des Marktforschungsinstitutes Strand Consult kommt zu dem Ergebnis, dass ein Mobilfunktelefonierer im Durchschnitt 5 US-Dollar im Jahr für Klingeltöne ausgibt.

In Deutschland erzielen nach Schätzungen von Experten die zahlreichen Anbieter schon heute insgesamt einen monatlichen Umsatz von 250.000,- Euro. Anvisierter Kundenkreis ist vor allem das jugendliche Publikum, das sich die jeweils aktuellen Musik-Hits für ein Entgelt zwischen 2,- und 8,- Euro herunterlädt. Diese wirtschaftliche Bedeutung wird noch durch die beiden neuen Standards EMS und UMTS, die beide eine weitgehende Verbindung von Text, Ton und Bild ermöglichen, wachsen.

Bei Klingeltönen gibt es zwei Problembereiche: Einmal die urheberrechtliche und einmal die wettbewerbsrechtliche Seite. Hierzu finden Sie in unserer Rechts-FAQ "Neue Medien: Klingeltöne" (Punkt 13) ausführliche Informationen.

Rechts-News durch­suchen

12. August 2026
Wer online gezielt ein Tesla-Auto kauft, den Preis kennt und das Fahrzeug jahrelang nutzt, kann sich nicht nachträglich auf einen falsch beschrifteten…
ganzen Text lesen
12. August 2026
Ein Telekommunikationsanbieter darf Kündigungs- und Portierungsaufträge von Neukunden weiterleiten, sofern ein wirksamer Vertrag vorliegt.
ganzen Text lesen
11. August 2026
Wer Lebensmittel online bestellt, muss das Ursprungsland nicht zwingend bereits beim Klick auf „Kaufen” kennen. Es reicht aus, wenn die Angabe im…
ganzen Text lesen
10. August 2026
Eine Restaurantbesucherin durfte ihren Dackel-Vorfall mit Mäuseköder öffentlich als "massives Sicherheitsversagen" bezeichnen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen