Die Financial Times Deutschland berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf am Dienstag die Räume eines Internet-Providers und mehrerer Klingeltöne-Anbieter durchsucht hat.
Der Vorwurf lautet auf Verdacht von Urheberrechtsverletzungen und Abrechnungsbetrug. Die Strafverfolgungsbehörde erklärte, noch ganz am Anfang der Ermittlung zu stehen. Insofern ist vollkommen offen, ob die aktuellen Vorwürfe begründet sind oder sich später als haltlos herausstellen.
Das Marktpotenzial für Logos und Klingeltöne ist groß. Auf dem europäischen Markt wird das Gesamtvolumen auf ca. 1,45 Mrd. US-Dollar geschätzt. Eine Studie des Marktforschungsinstitutes Strand Consult kommt zu dem Ergebnis, dass ein Mobilfunktelefonierer im Durchschnitt 5 US-Dollar im Jahr für Klingeltöne ausgibt.
In Deutschland erzielen nach Schätzungen von Experten die zahlreichen Anbieter schon heute insgesamt einen monatlichen Umsatz von 250.000,- Euro. Anvisierter Kundenkreis ist vor allem das jugendliche Publikum, das sich die jeweils aktuellen Musik-Hits für ein Entgelt zwischen 2,- und 8,- Euro herunterlädt. Diese wirtschaftliche Bedeutung wird noch durch die beiden neuen Standards EMS und UMTS, die beide eine weitgehende Verbindung von Text, Ton und Bild ermöglichen, wachsen.
Bei Klingeltönen gibt es zwei Problembereiche: Einmal die urheberrechtliche und einmal die wettbewerbsrechtliche Seite. Hierzu finden Sie in unserer Rechts-FAQ "Neue Medien: Klingeltöne" (Punkt 13) ausführliche Informationen.