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BITKOM: Kosten-Steigerung durch TK-Überwachungen

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) hat in einer Stellungnahme zu den geplanten Reformen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) Stellung genommen.

Die Erneuerung des TKG wird schon seit längerem vorbereit, vgl. nur die Kanzlei-Info v. 11.04.2004. In diesem Zusammenhang wird auch von mehreren Bundesländern vehement die Ausweitung der staatlichen Überwachungsmöglichkeiten gefordert, vgl. die Kanzlei-Info v. 13.03.2004 und v. 23.02.2004.

Hierzu äußert sich nun BITKOM in einer eigenen Stellungnahme (PDF, 40 KB).

Neben der rechtlichen Dimension (rechtswidrige Vorratsspeicherung) würden die geplanten Maßnahmen vor allem die Unternehmen betriebswirtschaftlich unzulässig belasten:

"Die Unternehmen würden durch eine solche Regel mit Kosten in zwei-, z.T. sogar dreistelliger Millionenhöhe belastet. Dabei ergibt sich die Höhe der Belastung nicht allein aus der Menge der zu speichernden Daten aufgrund des ungeheuer weit gefassten Begriffs der „Verkehrsdaten“ (schon bei einem einzelnen Anbieter würden diese schnell den Terabyte-Bereich erreichen).

Weiterer Aufwand folgt insbesondere aus der Verwaltung und Sicherung dieser Datenbestände sowie aus der Auskunftserteilung im Einzelfall.

Das Problem der riesigen Datenmengen liegt vor allem in dem Erfordernis ausgesprochen leistungsfähiger Systeme, die die jeweils relevanten Datensätze für die Sicherheitsbehörden herausfiltern können."


Kritisiert wird auch die geplante Erfassung von personenbezogenen Daten für Prepaid-Handys, die zum faktischen Ausschluß bestimmter Vertriebskanäle (Supermarkt, Tankstelle) führen würde.

Ebenso nachzubessern sei endie bislang nur rudimentär vorhandenen Regelungen hinsichtlich der Kostenerstattung. Es könne nicht sein, dass die öffentliche Hand neue Überwachungsmaßnahmen plane, zeitgleich aber diskutiert werde, die Erstattungstatbestände für die Unternehmen, die letzten Endes diese Maßnahmen technisch und praktisch umsetzen müssten, zu streichen.

Daneben enthält die Stellungnahme zahlreiche weitere Punkte.

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