Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:
Urteil des AG Dortmund vom 18.03.2004 - Az.: 108 C 14516/03:
(Leitsätze:)
. Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung.
2. Es reicht daher nicht aus, wenn der Netz-Betreiber nur allgemeine Ausführungen macht.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agdortmund180304.htm
Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie auf unserem Internet-Portal www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen.