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AG Mainz: Neues 0190-Dialer-Urteil

Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:

Urteil des AG Mainz vom 06.11.2003 - Az.: 86 C 188/03:

(Leitsätze:)
1. Beantragt ein Telefonanschluss-Inhaber bei Vertragsabschluß eine verkürzte Rufnummern-Speicherung, ist der Netz-Betreiber weder technisch in der Lage noch berechtigt, eine Speicherung der vollständigen Rufnummern vorzunehmen.

2. Ein Zertifizierung über ein Abrechnungssystem iSd. § 5 TKV erfüllt die Voraussetzungen der technischen Überprüfung nach § 16 TKV.

http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agmainz061103.htmm

Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie auf unserem Internet-Portal www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen.

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