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AG Moers: "Sofort Kaufen" bei eBay rechtsverbindliches Angebot

Das AG Moers (Urt. v. 11.02.2004 - Az.: 532 C 109/03) hat in seiner aktuellen Entscheidung ausdrücklich klargestellt, dass Angebote, die bei der Online-Plattform eBay unter "Sofort Kaufen" eingestellt werden, rechtsverbindliche Angebote sind.

Der Kläger, der im vorliegenden Fall der Käufer war, hatte die Option "Sofort kaufen" angeklickt. Der Beklagte - also der Verkäufer - bestätigte jedoch nicht den Kauf, sondern lehnte eine Lieferung ab.

Im vorliegenden Fall musste das Gericht die bloße Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (sog. invitatio ad offerendum), wie z.B. das Ausstellen eines Gegenstandes im Schaufenster, von einem rechtsverbindlichen Angebot abgrenzen.

Hierzu bediente sich der Richter als Vertragsauslegung der AGB von eBay, wo es ausdrücklich heisst, dass die mittels der "Sofort Kaufen"-Option eingestellten Erklärungen rechtsverbindlich seien. Hier war aber das Problem, dass diese AGB nicht zwischen den Parteien selber, sondern nur jeweils im Verhältnis der Parteien gegenüber eBay unmittelbare Anwendung fanden.

Das AG Moers ist aber der Ansicht, dass sich durch Auslegung eine mittelbare Anwendung ergebe und stützt sich dabei auf das höchstrichterliche "ricardo.de"-Urteil des BGH (Urt. v. 07.11.2001 - VIII ZR 13/01). Dies ist aber wenig überzeugend, da ja der BGH in der genannten Entscheidung eben nicht klar und abschließend Stellung zu diesem Problem bezogen hat.

Die Argumentation des Gerichts ist daher durchaus kritikbedürftig. Ist man nämlich der Ansicht, dass den AGB-Bestimmungen keinerlei Wirkung zukommt, weil sie nicht zwischen den Parteien vereinbart wurden, so würden die allgemeinen Regeln zum Zuge kommen. Und danach wäre das Einstellen in die "Sofort kaufen"-Rubrik lediglich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu werten und nicht als rechtsverbindliches Angebot.

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