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AG Berlin: Neues 0190-Dialer-Urteil

Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:

Urteil des AG Berlin-Mitte vom 28.04.2004 - Az.: 15 C 372/03:

(Leitsätze:)
1. Klage muß insoweit substantiiert sein, als daß angewählte Rufnummern vollständig und nicht mit durch "X" ersetzten Endziffern angegeben werden.

2. Anbieter ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung.

http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agberlinmitte28042004.htm

Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie auf unserem Internet-Portal www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen.

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