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LG Kiel: Freenet ./. DTAG wg. Preselection

Nach einer Pressemitteilung der Freenet AG hat das Unternehmen gegen die Deutsche Telekom AG (DTAG) vor dem LG Kiel eine einstweilige Verfügung erwirkt.

Darin wird der DTAG untersagt, die von der Freenet AG im Rahmen des Preselection übermittelten Kundendaten für eigene unternehmerische Zwecke zu benutzen.

Bereits im April erließ das LG Bonn eine einstweilige Verfügung der Freenet AG gegen die DTAG. Im damaligen Fall wurden Kunden ohne deren Einverständnis von der DTAG angerufen.

Der nun vor dem LG Kiel spielende Sachverhalt ist identisch zu dem erst kürzlich entschiedenen Fall vor dem LG München, bei dem Tele2 gegen die DTAG aus dem gleichen Grunde eine einstweilige Verfügung erwirkt hat, die aber später wieder aufgehoben wurde. Vgl. dazu die Kanzlei-Info v. 08.06.2004.

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