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BMWA: Zeitplan für Umsetzung der TKG-Verordnungen

Vor kurzem ist das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft getreten, vgl. dazu die Kanzlei-Info v. 26.06.2004.

Das Gesetz sieht zahlreiche Verordnungen vor, die durch die Bundesregierung oder einzelne Bundesministerien umgesetzt werden müssen.

Nun hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit einen inhaltlichen Zeitplan veröffentlicht, bis wann welche Verordnung umgesetzt werden soll (Download hier, PDF, 10 KB).

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