Intern.de berichtet über das neueste kriminelle Phänomen in der Internetwelt: Eine Software, die sich unbemerkt auf dem Rechner einnistet und die Sales-Leads anderer Affiliates abgreift und als eigene ausgibt. Die englische Original-Quelle ist unter http://www.benedelman.org/spyware/180-affiliates erreichbar.
Die Nachricht hat sowohl bei Suchmaschinentricks.de als auch im 100 Partnerprogramme-Forum für eine rege Diskussion gesorgt.
Juristisch verstößt ein solches Handeln in Deutschland gleich mehrfach gegen geltendes Recht.
Strafrechtlich geht es in den Bereich des Computerbetruges (§ 263a StGB), der Datenveränderung (§ 303a StGB) und der Computersabotage (§ 303b StGB).
Zudem handelt sich um eine wettbewerbswidrige Handlung (§ 3 UWG n.F.) und eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung (§ 826 BGB).
Vgl. dazu in diesem Zusammenhang auch den neuen Aufsatz von RA Dr. Bahr "Click Spamming: Ein (junges) rechtliches Phänomen" und unser Web-Portale Affiliate & Recht.