Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:
Urteil des AG Elmshorn vom 16.04.2004 - Az.: 53 C 73/03:
(Leitsätze:)
1. Der Verbraucher ist detailiert beweispflichtig, wenn er bereits gezahlte Telefongebühren für Internet- und Mehrwertdienste-Verbindungen nach § 812 BGB rückzufordern begehrt.
2. Ein Sachverständigengutachten, daß eine unbemerkte, betrügerische Dialer-Einwahl "nicht ausschließt", genügt nicht als Beweis dieser Tatsache.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agelmshorn16042004.htm
Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie auf unserem Internet-Portal www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen.