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GVU: "Hilfssheriff" der Staatsanwaltschaft?

Das law blog berichtet über ein Strafverfahren, in dem die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) als Sachverständiger herangezogen wurde.

Bei einer Hausdurchsuchung waren knapp 2.300 CDs von der Polizei beschlagnahmt worden. Nun bestellte die Staatsanwalt die GVU zum Sachverständigen, um die einzelnen Inhalte der CDs zu sichten und aufzulisten.

Eine solche Sachverständigen-Bestellung ist jedoch nach der Strafprozessordnung grundsätzlich bestimmten Personen vorbehalten. Insbesondere besteht dabei die Gefahr, dass die GVU aufgrund ihrer sachlichen Nähe zu den (möglichen) Geschädigten nicht die für Sachverständigen notwendige Neutralität besitzt.

Auch ist nicht auszuschließen, dass die GVU aufgrund ihrer dienstlichen Tätigkeiten Informationen erhält, die sie erst zu einer Strafanzeige bewegt und die sie normalerweise gar nicht erst erhalten hätte.

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