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AG Krefeld: Neues 0190-Dialer-Urteil

Es gibt ein neues Urteil in der 0190-Dialer-Problematik:

Urteil des AG Krefeld vom 16.03.2004 - Az.: 79 C 682/03

(Leitsätze:)
Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung (inbs. für Art, Form, Umfang und Preis der Leistung)

http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agkrefeld160304.htm

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