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AG Ebersberg: Neues 0190-Dialer-Urteil

Es gibt ein neues Urteil in der 0190-Dialer-Problematik:

Urteil des AG Ebersberg vom 25.05.2004 - Az.: (unb.)

(Leitsätze:)
1. Eine Abtretungsvereinbarung ist bestimmt genug, wenn "Forderungen abgetreten werden sollen, die zum Inkasso übergeben werden" und ist somit unwirksam.

2. Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung.

http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agebersberg250504.htm

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