Es gibt ein neues Urteil in der 0190-Dialer-Problematik:
Urteil des AG Ebersberg vom 25.05.2004 - Az.: (unb.)
(Leitsätze:)
1. Eine Abtretungsvereinbarung ist bestimmt genug, wenn "Forderungen abgetreten werden sollen, die zum Inkasso übergeben werden" und ist somit unwirksam.
2. Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agebersberg250504.htm