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Kategorie: Allgemein

SMS-Fahndung des BKA ein Flopp?

Ab Abfang des Jahres bietet das Bundeskriminalamt (BKA) jedem Bürger die Möglichkeit an, polizeiliche Fahnungsmeldungen per SMS zu erhalten, vgl. unsere Kanzlei-Info v. 17.02.2004. Es wurden in der Vergangenheit auch schon verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht, vgl. die Kanzlei-Info v. 21.02.2004.

Nun berichtet der Spiegel, dass bislang keine einzige Rückmeldung aus der Bevölkerung gekommen sei. Bislang wurde die SMS-Fahndung aber auch lediglich in fünf Fällen eingesetzt.

Inzwischen haben zehn von zwölf Polizeidirektionen wieder die SMS-Fahndung abgeschafft. Mitte Januar soll über die Weiterführung des Pilotprojektes entschieden werden.

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