Wie das Verbraucherportal Dialerschutz.de in einer Pressemitteilung erklärt, hat es vor dem LG München I (Az.: 33 O 24216/04) eine einstweilige Verfügung gegen eine Münchener Firma erwirkt, die unter "dialer-schutz.org" z.T. kostenpflichtige Informationen zum Thema Dialer-Missbrauch anbietet.
Dialerschutz.de sieht darin nach eigenem Bekunden "den Versuch eines Trittbrettfahrers vor, mit dem guten Ruf von Dialerschutz.de Geld zu verdienen und Verbraucher in die Irre zu führen."
Die einstweilige Verfügung ist nicht rechtskräftig. Die Gegenseite hat die Möglichkeit, Widerspruch hiergegen einzulegen, so dass dann über die Angelegenheit in einem mündlichen Termin verhandelt wird.