Erst gestern hatten wir über den geplanten 2. Korb der Urheberrechtsreform berichtet, vgl. die Kanzlei-Info v. 17.01.2005.
Nun meldet Die Deutsche Bibliothek in einer Pressemitteilung, dass sie mit dem Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft (IFPI) eine Vereinbarung getroffen hat, wonach sie berichtigt ist, auch bei kopiergeschützten Werken entsprechende Kopien anzufertigen.
"Die jetzt geschlossene Vereinbarung erlaubt Der Deutschen Bibliothek eine rationelle Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages und schafft Klarheit für den Umgang mit geschützten Medien wie Tonträgern und CD-ROMs im Verhältnis zu den Nutzern der Einrichtungen. Damit wird Rechtssicherheit für die Arbeit Der Deutschen Bibliothek geschaffen", erklärt Elisabeth Niggemann, Generaldirektorin Der Deutschen Bibliothek
Nach der Vereinbarung darf Die Deutsche Bibliothek Vervielfältigungen für die eigene Archivierung, für den wissenschaftlichen Gebrauch von Nutzern, für Sammlungen für den Schul- oder Unterrichtsgebrauch, für Unterricht und Forschung sowie von vergriffenen Werken anfertigen.