Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

EU: Gemeinsame Spam-Bekämpfung

Die mit der Bekämpfung von Spam befassten Behörden in 13 europäischen Ländern haben einen Informationsaustausch und die grenzüberschreitende Verfolgung von Beschwerden zur europaweiten Bekämpfung von unerwünschter elektronischer Post vereinbart. Sie wollen bei der Untersuchung von Beschwerden über grenzüberschreitenden Spam innerhalb der EU zusammenarbeiten, um die Urheber in ganz Europa leichter ermitteln und verfolgen zu können.

Die für Informationsgesellschaft und Medien zuständige Europakommissarin Viviane Reding begrüßte die Vereinbarung gegen unerwünschte E-Mail und rief die Behörden in allen EU-Mitgliedstaaten zur Teilnahme auf. „Die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten müssen Spam aus anderen EU-Ländern wirksam bekämpfen können, auch wenn derzeit der größte Teil des Spam von außerhalb der EU kommt“, erklärte sie. „Gleichzeitig arbeiten wir an einer Zusammenarbeit mit Drittländern, sowohl bilateral als auch in internationalen Foren wie der OECD und der Internationalen Fernmeldeunion.“

Die freiwillige Vereinbarung, durch die ein gemeinsames Verfahren für die Behandlung grenzüberschreitender Beschwerden über Spam geschaffen wird, wurde von dem Kontaktnetz der Behörden zur Spambekämpfung (contact network of spam enforcement authorities - CNSA) erarbeitet, das auf Initiative der EU-Kommission eingerichtet wurde. Das CNSA erleichtert es den nationalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten und des EWR, Informationen und Methoden bei der Durchsetzung von Gesetzen gegen Spam auszutauschen.

Folgende nationale Stellen haben sich bereits auf die Anwendung des Verfahrens geeinigt: die belgische Kommission zum Schutz der Privatsphäre und der belgische Föderale Öffentliche Dienst, der dänische Verbraucherschutzdienst (Ombudsman), die französische Datenschutzbehörde CNIL, die griechische Datenschutzbehörde, das irische Ministerium für Kommunikation, Meeres- und Naturressourcen und das Amt des irischen Datenschutzbeauftragten, die italienische Datenschutzbehörde, die litauische Datenschutzbehörde, das Amt des maltesischen Datenschutzbeauftragten, die Regulierungsbehörde für elektronische Kommunikation (OPTA) und die Datenschutzbehörde (CBP) der Niederlande, das österreichische Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, die spanische Datenschutzbehörde, die tschechische Datenschutzbehörde und das Amt des zypriotischen Datenschutzbeauftragten.

Die Behörden, die sich der Vereinbarung angeschlossen haben, verpflichten sich zu „bestmöglichen“ Bemühungen bei der Behandlung von Beschwerden, die ihnen von anderen Behörden zugeleitet werden. Durch eine umfangreichere Zusammenarbeit soll das Schließen von Schlupflöchern gewährleistet werden, die von „Spammern“ und Datendieben ausgenutzt werden könnten.

Quelle: Pressemitteilung der EU-Kommission v. 07.02.2005

Rechts-News durch­suchen

29. März 2024
Voraussetzungen für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen der Kommunen im World Wide Web.
ganzen Text lesen
29. März 2024
Zugang einer Nachricht über das elektronische Anwaltspostfach (beA) bereits bei Möglichkeit zur Kenntnisnahme.
ganzen Text lesen
28. März 2024
Amazon muss ein öffentliches Werbearchiv seiner Online-Werbung bereitstellen.
ganzen Text lesen
27. März 2024
Inhaber eines Instagram-Account haftet für Urheberrechtsverletzungen durch Dritte, wenn er Zugangsdaten teilt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen